Vergewaltigungsopfer erhält Todesstrafe
(rk) Die 18jährige Nazanin wurde im Mai 2005 zusammen mit ihrer Nichte von drei Männern in einem Park überfallen. Die Männer versuchten die beiden Mädchen zu vergewaltigen, und nur die mutige Verteidigung mit einem Messer verhinderte schlimmeres. Nazanin verletzte einen der Männer mit ihrem Messer tödlich und wurde dafür heute von einem Gericht in Teheran zum Tod durch den Strick verurteilt.
Die zum Tatzeitpunkt 17jährige schilderte im Gerichtssaal unter Tränen den Vorfall und schwor, dass sie lediglich ihre Nichte und sich selber verteidigen wollte und nicht den Tod des Angreifers beabsichtigt hatte.
Ein weiteres Todesurteil gegen eine 17jährige wurde gestern in der nordiranischen Stadt Rasht verhängt. Delara Darabi wurde wegen Mordes an einer Frau zum Tode verurteilt. Sie bestreitet die Tat.
Im August 2004 wurde die 16jährige Atefeh Rajabi wegen Ehebruchs zum Tode verurteilt und mittlerweile vielleicht hingerichtet. Sie hatte keinerlei Beistand vor Gericht und musste sich selber verteidigen.
carlos-allesia - 14. Jan, 15:49
TODESSTRAFE
Iran will Vergewaltigungsopfer hinrichten
Von Anna Reimann
In Iran soll eine Frau hingerichtet werden, die aus Notwehr ihren Vergewaltiger getötet hat. Aus ihrer Frauenverachtung machten die Richter keinen Hehl. Obwohl solche Fälle in Iran keine Seltenheit sind, haben Menschenrechtler jedoch Hoffnung, die Exekution noch zu verhindern.
Berlin - Karadj, Mai 2005: Zwei Männer überfallen die 18-Jährige Studentin Nazanin und ihre Nichte. Die Männer versuchen die beiden Mädchen zu vergewaltigen. Nazanin wehrt sich und verletzt dabei einen der Täter tödlich mit einem Messer. Für ein iranisches Gericht Grund, die junge Frau zum Tode zu verurteilen. Im Urteil heißt es: "Ein Exempel. damit keine Frau mehr es wagt, ihre Hand gegen einen Mann zu erheben."
So jedenfalls steht es in der iranischen Zeitung "Etemad". Menschenrechtsorganisationen konnten bislang nicht bestätigen, ob der Bericht stimmt. "Aber wir haben bereits mehrmals Fälle verfolgt, die erstmals von Etemad berichtet wurden. Es ist also davon auszugehen, dass die Geschichte wahr ist", so Ruth Jüttner, Iran-Expertin von Amnesty International, zu SPIEGEL ONLINE. Für Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen ist es schwer an Informationen aus Iran heranzukommen. "Seit Jahren können wir nicht in den Iran einreisen."
Dass die Geschichte alles andere als abwegig ist, zeigt ein ganz ähnlicher Fall. Juli 1997: Ein Mann droht der Iranerin Afsaneh Norouzi, sie zu vergewaltigen. Norouzi wehrt sich und tötet ihren Peiniger dabei. Die iranischen Gerichte erkennen an, dass die Frau aus Notwehr gehandelt hat. Zum Tode wird Norouzi dennoch verurteilt - sieben Jahre später. "Dass die Frau nachweislich aus Notwehr gehandelt hat, wurde überhaupt nicht berücksichtigt", sagt Ruth Jüttner, zu SPIEGEL ONLINE. Auf den Druck internationaler Organisationen und iranischer Menschenrechtsverbände wurde Norouzi schließlich begnadigt. "Was aber juristisch nicht heißt, dass das Urteil aufgehoben wäre" erklärt Ruth Jüttner.
"Das ist immer ein Balanceakt"
Das Urteil gegen Afsaneh Norouzi führt eine grausame Absurdität vor Augen: Wenn auch für eine Tötung aus Notwehr die Todesstrafe verhängt werde, dann würde sich in Zukunft keine Frau mehr trauen, sich bei einer Vergewaltigung zu wehren, so Jüttner. Und dennoch könne es dann sein, dass sie zum Tode verurteilt wird: wegen Ehebruch.
Vom willkürlichen Umgang mit der Todesstrafe in Iran erzählen noch viele andere Fälle. Erst im Herbst 2005 wurden zwei minderjährige Iraner wegen angeblicher "homosexueller Übergriffe" und Alkoholkonsums hingerichtet. Wer im Iran dreimal wegen Alkoholkonsums verurteilt wird, bekommt die Todesstrafe. Auch für Ehebruch, Vergewaltigung und homosexuelle Handlungen können Angeklagte auf Befehl des Staates getötet werden.
Auch wenn die Kommunikationskanäle in den Iran im Moment sehr schwierig seien, wie Jüttner sagt, ist es Menschenrechtsorganisationen in den vergangenen Jahren öfters gelungen, Hinrichtungen in Iran zu verhindern oder zumindest aufzuschieben. "Das ist immer ein Balanceakt und das Zusammenspiel verschiedenster Kräfte", so Jüttner. "Man muss genau prüfen, in welchem Stadium sich ein Prozess gerade befindet, ob es also noch möglich ist juristisch etwas abzuwenden, oder ob man nur noch die Möglichkeit hat, politischen Druck auszuüben." Oft hätten sich auch Diplomaten von EU-Staaten in Iran direkt dafür eingesetzt, dass die Verurteilten nicht hingerichtet werden.
Hinrichtung Minderjähriger an der Tagesordnung
Abgesehen von internationalem und politischem Druck gibt es noch eine andere Möglichkeit, die Vollstreckung einer Todesstrafe in Iran zu verhindern: Das "Blutgeld". "Die Familie eines Tötung- oder Mordopfers kann entscheiden, ob sie eine bestimmte Summe an Geld von dem Täter annimmt und dafür die Todesstrafe nicht vollzogen wird", erklärt Jüttner. Immer öfter komme es aber vor, dass die Behörden sich für die Zahlung von Blutgeld stark machen, aber die Angehörigen des Opfers auf der Todesstrafe beharrten.
Schockierend ist auch eine andere Entwicklung: Zwar hat sich Iran mit der Unterzeichnung internationaler Verträge, wie der Uno-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, für Minderjährige keine Todesstrafe zu verhängen. Allein 2005 aber wurden nach Angaben von Amnesty International mindestens acht zur Tatzeit Minderjährige hingerichtet. Zuletzt im Dezember 2005. Nach iranischem Recht sind Mädchen ab neun Jahren strafmündig, Jungen ab 15.
carlos-allesia - 14. Jan, 14:54
"The Last Chance"
Original acrylic 18" x 24" by Bill Holm © 1997
Collection of Donn Charnley
On a still, moonlit night in the closing years of the nineteenth century, a group of Kwakwaka'wakw Indians, pausing on their trip home from the hop fields in the Puget Sound country, gamble on a beach in the San Juan Islands. Their big fifty foot travelling canoes are drawn up on the beach for the night. They are playing lehal or slahal (alaxwa in their language), the bone game, one of the most widespread and still popular gambling games of Native North America.
Accompanied by rousing songs and the percussion of sticks and drums, the game becomes almost a dance, as the bone handlers gesture and sway to the driving rhythm and the "pointer" and his associates on the guessing team try to confuse them with feints and false guesses. The pointer's object is to choose the location of the unmarked two (of the four) bone cylinders concealed in the hands of his opponents. His choice of the four possible locations -- both right, both left, both inside, both outside -- is indicated by hand signals, making play possible across linguistic boundaries. The many tribes gathered at the hop fields met often in lehal, where their exhilarant songs could be heard throughout the nights. This one is a friendly game, but stakes are always required, and blankets and money from hop-picking wages (wrapped in a scarf) are piled on the beach between the teams.
The ten counting sticks have shifted from team to team as the game progressed. Now, however, the pointer's side has only two left, and the outcome depends on his skill and gambling power to reverse the flow. He and his teammates concentrate their powers on the bone handlers, and he studies their eyes and gestures for any indication of the location of the white bones. With a combination of luck, skill, and supernatural power he makes his decision. Out goes the signal, outspread thumb and fingers, with a decisive slap of hand on arm, to indicate "both outside." His last chance has gone, as the bone holders triumphantly throw open their hands to show the unmarked bones "inside!" The game is over, the victors gather up their winnings and all retire for the night, to resume their leisurely 200 mile paddle home (with perhaps more lehal) in the morning.
carlos-allesia - 14. Jan, 14:47
wird nicht können, wenn er will.
carlos-allesia - 14. Jan, 14:43