Iran will Vergewaltigungsopfer hinrichten

TODESSTRAFE

Iran will Vergewaltigungsopfer hinrichten

Von Anna Reimann

In Iran soll eine Frau hingerichtet werden, die aus Notwehr ihren Vergewaltiger getötet hat. Aus ihrer Frauenverachtung machten die Richter keinen Hehl. Obwohl solche Fälle in Iran keine Seltenheit sind, haben Menschenrechtler jedoch Hoffnung, die Exekution noch zu verhindern.

Berlin - Karadj, Mai 2005: Zwei Männer überfallen die 18-Jährige Studentin Nazanin und ihre Nichte. Die Männer versuchen die beiden Mädchen zu vergewaltigen. Nazanin wehrt sich und verletzt dabei einen der Täter tödlich mit einem Messer. Für ein iranisches Gericht Grund, die junge Frau zum Tode zu verurteilen. Im Urteil heißt es: "Ein Exempel. damit keine Frau mehr es wagt, ihre Hand gegen einen Mann zu erheben."

So jedenfalls steht es in der iranischen Zeitung "Etemad". Menschenrechtsorganisationen konnten bislang nicht bestätigen, ob der Bericht stimmt. "Aber wir haben bereits mehrmals Fälle verfolgt, die erstmals von Etemad berichtet wurden. Es ist also davon auszugehen, dass die Geschichte wahr ist", so Ruth Jüttner, Iran-Expertin von Amnesty International, zu SPIEGEL ONLINE. Für Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen ist es schwer an Informationen aus Iran heranzukommen. "Seit Jahren können wir nicht in den Iran einreisen."

Dass die Geschichte alles andere als abwegig ist, zeigt ein ganz ähnlicher Fall. Juli 1997: Ein Mann droht der Iranerin Afsaneh Norouzi, sie zu vergewaltigen. Norouzi wehrt sich und tötet ihren Peiniger dabei. Die iranischen Gerichte erkennen an, dass die Frau aus Notwehr gehandelt hat. Zum Tode wird Norouzi dennoch verurteilt - sieben Jahre später. "Dass die Frau nachweislich aus Notwehr gehandelt hat, wurde überhaupt nicht berücksichtigt", sagt Ruth Jüttner, zu SPIEGEL ONLINE. Auf den Druck internationaler Organisationen und iranischer Menschenrechtsverbände wurde Norouzi schließlich begnadigt. "Was aber juristisch nicht heißt, dass das Urteil aufgehoben wäre" erklärt Ruth Jüttner.

"Das ist immer ein Balanceakt"

Das Urteil gegen Afsaneh Norouzi führt eine grausame Absurdität vor Augen: Wenn auch für eine Tötung aus Notwehr die Todesstrafe verhängt werde, dann würde sich in Zukunft keine Frau mehr trauen, sich bei einer Vergewaltigung zu wehren, so Jüttner. Und dennoch könne es dann sein, dass sie zum Tode verurteilt wird: wegen Ehebruch.

Vom willkürlichen Umgang mit der Todesstrafe in Iran erzählen noch viele andere Fälle. Erst im Herbst 2005 wurden zwei minderjährige Iraner wegen angeblicher "homosexueller Übergriffe" und Alkoholkonsums hingerichtet. Wer im Iran dreimal wegen Alkoholkonsums verurteilt wird, bekommt die Todesstrafe. Auch für Ehebruch, Vergewaltigung und homosexuelle Handlungen können Angeklagte auf Befehl des Staates getötet werden.

Auch wenn die Kommunikationskanäle in den Iran im Moment sehr schwierig seien, wie Jüttner sagt, ist es Menschenrechtsorganisationen in den vergangenen Jahren öfters gelungen, Hinrichtungen in Iran zu verhindern oder zumindest aufzuschieben. "Das ist immer ein Balanceakt und das Zusammenspiel verschiedenster Kräfte", so Jüttner. "Man muss genau prüfen, in welchem Stadium sich ein Prozess gerade befindet, ob es also noch möglich ist juristisch etwas abzuwenden, oder ob man nur noch die Möglichkeit hat, politischen Druck auszuüben." Oft hätten sich auch Diplomaten von EU-Staaten in Iran direkt dafür eingesetzt, dass die Verurteilten nicht hingerichtet werden.

Hinrichtung Minderjähriger an der Tagesordnung

Abgesehen von internationalem und politischem Druck gibt es noch eine andere Möglichkeit, die Vollstreckung einer Todesstrafe in Iran zu verhindern: Das "Blutgeld". "Die Familie eines Tötung- oder Mordopfers kann entscheiden, ob sie eine bestimmte Summe an Geld von dem Täter annimmt und dafür die Todesstrafe nicht vollzogen wird", erklärt Jüttner. Immer öfter komme es aber vor, dass die Behörden sich für die Zahlung von Blutgeld stark machen, aber die Angehörigen des Opfers auf der Todesstrafe beharrten.

Schockierend ist auch eine andere Entwicklung: Zwar hat sich Iran mit der Unterzeichnung internationaler Verträge, wie der Uno-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, für Minderjährige keine Todesstrafe zu verhängen. Allein 2005 aber wurden nach Angaben von Amnesty International mindestens acht zur Tatzeit Minderjährige hingerichtet. Zuletzt im Dezember 2005. Nach iranischem Recht sind Mädchen ab neun Jahren strafmündig, Jungen ab 15.
anna25bell - 19. Jan, 21:50

Da ist man als Frau Hoffnungslos der Justiz ausgeliefert, wehren darf man sich nicht und dann wird man noch wegen Ehebruchs angeklagt da kann man sich als Frau auch gleich die Kugel geben.Ich habe mich vor kuerzerem selbst mal mit der Todesstrafe auseinander gesetzt und war entsetzt in wievielen Laender heute diese noch durchgefuehrt wird. Wobei ich ehrlich sagen muss das mich am meisten schokiert das ein Land wie die USA die Todesstrafe noch hat und auch ausfuehrt allen voran Texas....

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